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 Sozial-Lexikon  

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Armut                                                                                               

tritt in einer Gesellschaft auf, wenn es arme Menschen gibt. Um arme von nicht-armen Menschen unterscheiden zu können, bedarf es der Festlegung von Armutsgrenzen; dies ist gleichbedeutend mit der Definition eines Existenzminimums. Unterschreitet eine Person dieses Existenzminimum, so ist sie arm.

Absolute Armut liegt vor, wenn die Betroffenen nicht einmal über das zum Überleben Notwendige (physiologische Grundbedürfnisse) in Form von Nahrung, Kleidung, Obdach und gesundheitlicher Betreuung verfügen können, so dass sie vom Tod durch Hunger, durch Erfrieren oder durch heilbare Krankheiten bedroht sind.

Relative Armut herrscht, wenn die Lebenslage der Betroffenen so weit unter den in einem Land herrschenden durchschnittlichen Lebensverhältnissen liegt, daß sie ausgegrenzt werden, selbst wenn sie über das zum Überleben Notwendige verfügen.

Von besonderer individueller und sozialpolitischer Bedeutung ist die Dauer der Armutslage der betroffenen Personen. Je länger eine Armutslage anhält, desto mehr erschöpfen sich die vorhandenen Reserven, desto größer wird die individuelle Belastung, und desto mehr ändern sich die Verhaltensweisen, so daß das Entkommen aus der Armutslage immer schwieriger wird, die Erziehung von Kindern in Gefahr gerät und eine "Vererbung von Armut" möglich ist. Ist Armut in kleinen Gebieten konzentriert, so kann es zu Ghettobildung und zu einer Subkultur der Armut kommen.

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge