Sozial-Lexikon
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Heim
ist eine Einrichtung zur Absonderung, Bewahrung, Pflege, Resozialisierung, Rehabilitation, Heilung und Betreuung von Personen, die der Hilfe anderer bedürfen. Voraussetzung ist daher, daß die Einrichtung mit entsprechendem Personal ausgestattet ist und daß es sich um eine Volleinrichtung handelt, d.h. bei der Tag- und Nachtaufenthalt gewährleistet ist. Teilstationäre Einrichtungen fallen daher nicht darunter. Es gibt die verschiedensten Formen von Heimen: Säuglings-, Kinder- und Jugendheime; Übergangsheime; Wohnheime (z.B. Altenwohnheime, Behindertenwohnheime, Jugendwohnheime); etc. Quelle:Fachlexikon der sozialen ArbeitHerausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge
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