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Qualitätsmanagement

 Qualität

Der Begriff „Qualität“ leitet sich vom lateinischen Qualitas/ -atis ab. Die Übersetzung ins Deutsche ist Eigenschaft oder Beschaffenheit. Es gibt aber auch noch weitere Auslegungen wie zum Beispiel Güte oder Wert.

Definition:

“Qualität ist die Gesamtheit der Merkmale und Merkmalswerte eines Produktes oder einer Dienstleistung, bezüglich ihrer Eignung, festgelegt und muss vorausgesetzte Erfordernisse erfüllen“.

Quelle: „European Organisation for Qualtity Control (auch kurz EOQC genannt) und auch der „American Society for Quality Control (auch kurz ASQC genannt)

 

In der Industrie werden die Erfordernisse an die Qualitätsmerkmale durch den Kunden beziehungsweise durch den Markt bestimmt. Die Fertigung eines Produktes orientiert sich möglichst nah an den Wünschen und Vorstellungen des Kunden. Somit ist die Qualität nicht eindeutig definiert sondern ist in Abhängigkeit mit der zu wünschenden Zielvorgabe zu sehen. Qualität lässt sich anhand der Erfüllung oder Nichterfüllung der vorher gesetzten Kriterien einschätzen. Diese könnten sein Standards, Normen etc.

Im Gesundheitswesen sieht die Frage der Qualität ein wenig anders aus.

Es gab natürlich eine zunehmende Bedeutung was die Qualität des ärztlichen Handels anbelangt in den letzten Jahren. Außerdem trugen ständige Veränderungen im Gesundheitswesen dazu bei, dass man sich über die Beurteilung von Qualität einen neuen Stellenwert geben musste. Weiterhin machte man sich Gedanken über die Effektivität und Effizienz der medizinischen Versorgung.

 Notwendigkeit von Qualitätsmanagement

Die hauptsächlichen Gründe für die Etablierung von Qualitätsmanagementsystemen sind:

  • Geänderte Patientenverhalten (Turbulenzen):
  • Steigende Erwartungen hinsichtlich Güte der Betreuung und Modernität angewandter Verfahren
  • Zunahme juristischer Inanspruchnahme (Behandlungsfehler)
  • Abnehmendes Vertrauen in die ärztliche Behandlung
  • Wirtschaftliche Faktoren
  • Krankenhaus-Finanzierungsgesetz
  • Fallpauschalen (DRG)
  • Zunehmender Wettbewerbsdruck (Privatisierung)
  • Immer rascher wachsender Kenntnisstand:
  • Kurze Innovationszeiten bei Generationswechseln in der apparativen Medizin
  • Zunahme des Leistungsangebotes
  • Geänderte Gesetzeslage:
  • Zunehmende Nachweisforderungen (SGBV)
  • Verschärfte Haftungsrichtlinien
  • Richtlinien der ärztlichen Standesvertretung und –organisationen

Rahmenbedingungen für Qualitätsmanagement

Der gesetzliche Rahmen auf dem Qualitätsmanagement beruht, ist im §§ 70, 135ff, 140 SGB V sowie  in den §§ 28, 69, 71 und 80 des SGB XI verankert.

Weitere gesetzliche Vorschriften sind zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz und im Transfusionsgesetz zu finden.

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Der politische Rahmen entstand durch den Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz am 9./ 10. Juni 1999, als die Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen festgelegt wurde. Weiterhin wurde ein Umsetzungsplan dieser Ziele entwickelt, welche im Zeitrahmen 2003, 2005 und 2008 erreicht werden sollte.

Im KTQ Modell wurden die Aktivitäten der Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus festgelegt. Die Ärztliche Pflicht zur Qualitätssicherung wurde in der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte - MBO-Ä 1997 der Bundesärztekammer verankert.
Die entstehenden Kosten bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems sind Prozesskosten und Fehlerkosten.

Die Dokumentation dient überwiegend folgenden Zwecken:

  • Darstellung des Unternehmens und seiner Qualitätsfähigkeit nach außen (QM-Handbuch)
  • Erleichterung der Einweisung/ Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Nachschlagewerk für seltenere oder schwierigere Tätigkeiten

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