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Sozial-Lexikon

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Supervision

ist ein Beratungskonzept, das zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit eingesetzt wird.

Sie bezieht sich dabei auf psychische, soziale und institutionelle Faktoren.
Supervision basiert auf Kenntnissen und Theorien aus Soziologie, Sozialer Arbeit, Psychologie, sowie aus Management- und Institutionstheorien und Kommunikationswissenschaften.
In der Supervision werden Fragen, Problemfelder, Konflikte und Fallbeispiele aus dem beruflichen Alltag thematisiert und selbstreflexiv bearbeitet. Supervision fördert in gemeinsamer Suchbewegung das Lernen von Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Organisationen.

Als Beratungskonzept im beruflichen Kontext nützt Supervision bei der Verbesserung der Kommunikation am Arbeitsplatz und fördert die Zusammenarbeit und Kollegialität in Teams, in Projekten und zwischen verschiedenen Hierarchieebenen. Dies geschieht u.a. durch die Perspektive auf Organisations- und Arbeitsabläufe, das Ansprechen und die Aufklärung von Konflikten und durch die Erweiterung von Wahrnehmungsfähigkeit und
Persönlichkeitsentwicklung.
Supervision leistet einen Beitrag zur Qualifizierung beruflicher Arbeit in Bezug auf Führungsaufgaben, Konzeptentwicklung, Kundenorientierung und bei Veränderungen der Arbeitsstrukturen etc.
In der Organisationsentwicklung werden durch Supervision Veränderungsprozesse, die Organisationsstrukturen, Arbeitsabläufe und die Organisationskultur betreffen, beratend begleitet. In der Personalentwicklung unterstützt Supervision Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Beschäftigten.

Supervisorinnen und Supervisoren

- erstellen eine sorgfältige Analyse der Ausgangssituation
- sorgen somit für eine eindeutige Auftragsklärung zwischen den Beteiligten
- zeichnen sich durch zielgerichtete, lösungsorientierte und nachvollziehbare    Arbeitsstrategien aus
- tragen Sorge für den runden und ertragreichen Abschluss eines Supervisionsprozesses
- verstehen ihre Tätigkeit auch als Aufklärung über Konflikte, Macht und Abhängigkeit
- sind verpflichtet zu regelmäßiger Fortbildung und fachlicher Kontrolle

Quelle: www.dgsv.de

(Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V.)