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Sozial-Lexikon

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Zivildienst

ist ein Ersatzdienst für diejenigen, die eigentlich Wehrpflicht leisten müssten, jedoch aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern.

Zivildienst wird in gemeinnützigen Einrichtungen abgeleistet, seine Dauer entspricht der Dauer des Wehrdienstes (Neun Monate Stand 2006).

Es besteht die Möglichkeit den Zivildienst im Ausland in einer gemeinnützigen Einrichtung durchzuführen. Dabei verlängert sich die Dauer um 2 Monate (= Auswärtiger Dienst)