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Sozial-Lexikon

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Ausbildung

ist die planmäßige Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten an Auszubildende (Lehre), Schüler und Studenten.

Die Vermittlung erfolgt vorwiegend im organisatorischen Rahmen der Schule oder Hochschule; im Bereich der beruflichen Bildung im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Ziel der Ausbildung ist es auch, die Bildung der Person zu fördern. Die Unterstützung und Sicherung der Ausbildung bei sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen, ggf. durch gesonderte       Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme, ist nach § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG-SGB VIII) Aufgabe der Jugendsozialarbeit.

Die Auswahl und Vermittlung der Ausbildungsinhalte erfolgt unter bestimmten Interessen und Zielsetzungen, die sich in dem jeweiligen Curriculum niederschlagen und Gegenstand der bildungspolitischen Diskussion sind.

Es ist in der Bildungspolitik umstritten, welche Inhalte und Ziele der gesellschaftlichen Wirklichkeit angemessen sind, und wann, in welcher Form und mit welcher Durchlässigkeit die Ausbildung einsetzen soll.

Die Ausbildung für die sozialpädagogische und soziale Arbeit erfolgt an unterschiedlichen Institutionen und auf unterschiedlichen Ausbildungsniveaus an Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten. Die Ausbildung ist z.T. auch dual organisiert.

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge