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Sozial-Lexikon

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Beratung

ist der bewusste Ausgleich eines Wissens- und Einsichtsgefälles zwischen Personen mit der Tendenz zur Einwirkung auf das Verhalten der Personen mit dem geringeren Wissens- oder Einsichtsstand im Wege der persönlichen Kommunikation.

Die wesentlichen Erscheinungsformen in der sozialen Arbeit sind die Rechts- und die Lebensberatung.

Die Rechtsberatung ermittelt die für den Ratsuchenden in Bezug auf seine besondere Situation und seine erkennbaren Anliegen geltenden Rechtssätze und weist ihm die Möglichkeiten auf, im Recht vorgesehene Vorteile oder Nachteile zu erlangen oder zu vermeiden oder in sonstiger Weise seine Rechts- und damit Lebenssituation zu klären und zu verbessern.

Die Lebensberatung zielt auf kommunikativem Wege auf die Vermittlung neuer Einsichten (und Einstellungen) bei den Beratenen, die es ihnen ermöglichen, ihre Lebensprobleme zu lösen.

Eine enge Verbindung von Rechtsberatung und Lebensberatung besteht bei der Schuldnerberatung.

In ihren Erscheinungsformen grenzt die Beratung an die Auskunft und an die Therapie durch Verhaltensänderung (Sozialtherapie).

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge