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Sozial-Lexikon

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Ehrenamt

Ehrenamtlich/ freiwillig Tätige sind Bürgerinnen und Bürger, die sich, ohne durch verwandtschaftliche Beziehungen oder durch ein Amt dazu verpflichtet zu sein, unentgeldlich oder gegen eine geringfügige Entschädigung, die weit unterhalb der tariflichen Vergütung liegt, für soziale Aufgaben zur Verfügung stellen.

Es bahnt sich ein neues Verständnis bürgerschaftlicher Mitsorge und solidarischer Selbsthilfe an: Menschen sind aufeinander angewiesen und die Verantwortung dafür kann nicht allein dem Staat und professionellen Diensten überlassen werden.

Mittlerweile gibt es auch in Deutschland Koordinierungsstellen für ehrenamtliches Engagement und dessen Vernetzung. Diese kümmern sich um die systematische Vermittlung und Begleitung von Ehrenamtlichen (siehe Links), u.a. auch durch entsprechende Fortbildungsangebote.

Es wächst die Bereitschaft ehrenamtliches Engagement durch fördernde gesetzliche und finanzielle Bedingungen zu unterstützen. Weitere Möglichkeiten wären der Ausbau flexibler Arbeitszeiten, durch die Voraussetzungen zur besseren Verbindung von Erwerbs-, Familien- und sozialer Arbeit geschaffen werden; Berücksichtigung freiwilliger Tätigkeiten bei der Zulassung zum Studium und als Bonus beim Einstieg oder Rückkehr in den Beruf sowie Solidargutscheine, die bei eigener Hilfebedürftigkeit Vergünstigungen schaffen.

Übrigens setzt sich die Bezeichnung Freiwillige wegen ihrer Nähe zum "Volunteer" im angloamerikanischen Sprachraum und ihm verwandter Begriffe in den anderen europäischen Sprachen gegenüber dem nicht mehr zeitgemäßen "Ehrenamtliche" durch...

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge