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Sozial-Lexikon

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Familie

kann definiert werden als eine Lebensgemeinschaft von Menschen unterschiedlicher Generationen, die in einem (auch biologisch, rechtlich oder sozial begründeten) Nachkommenschaftsverhältnis zueinander stehen und die, soweit sie unterstützungswürdig sind (wie Kinder oder kurz- oder langfristig Pflegebedürftige) von anderen Mitgliedern die notwendige Unterstützung erwarten können.

Die Wirklichkeit von Familie war und ist aber leider nicht nur geprägt von Solidarität und Zuwendung, wie die normativen Vorstellungen es nahelegen, sondern im Gegenteil auch von Gewalt (von Eltern gegen Kinder, von Männern gegen Frauen, auch von Frauen gegen Männer, von Erwachsenen im mittleren Lebensalter gegen Hochbetagte, von Jugendlichen gegen Eltern und Großeltern).

Die Bedeutung, die Staat und Gesellschaft in der BRD Familien zumessen, vor allem im Hinblick auf die Erzeugung und Sozialisation des Nachwuchses, bringt es mit sich, daß die Institution Familie grundgesetzlich garantiert und mit einem weitreichenden staatlichen Schutz- und Fördersystem versehen worden ist. Letzteres ist im wesentlichen Ausdruck gesellschaftspolitisch vorherrschender Wert- und Ordnungsvorstellungen und umschreibt, welche Lebensformen rechtlich (nicht empirisch) als Familien gelten und vorrangig gefördert werden sollen.

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge