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Sozial-Lexikon

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Fortbildung

In den Begriffen Fortbildung, Erwachsenenbildung und Weiterbildung spiegelt sich ein verändertes Verständnis der Ziele und Aufgaben des Lernens.

Ziel von Fortbildung ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten festzustellen, zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.

Unter Fortbildung in der Sozialen Arbeit verstehen wir eine auf beruflicher Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung aufbauende Höher- oder Zusatzqualifikation. Die Weiterbildungsmassnahmen sind i.d.R. berufsbegleitend organisiert und bereiten durch Erweiterung/Vertiefung spezifischer Kompetenzen (z.B. Beratung, Supervision, Organisationsentwicklung, Führung und Leitung in der Sozialen Arbeit) auf die Wahrnehmung spezieller Funktionen und Positionen vor (z.B. Leitungsfachkraft, Supervisor). Sie schliessen mit einem Zertifikat ab. Resultat einer Weiterbildungsmassnahme ist i.d.R. beruflicher Aufstieg und/oder die Übernahme weiterer Verantwortung.

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge