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Sozial-Lexikon

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Bürgerengagement

wird als Oberbegriff für verschiedene Engagementformen in der Gesellschaft verwendet; solche sind: Ehrenamt / Freiwilligentätigkeit, Freiwilligendienst, Zivildienst.

Ehrenamtliche / freiwillige Tätigkeit liegt vor, wenn sich Personen

- in freier Entscheidung
- zumeist 2- 5 Stunden pro Woche
- vom Alter unabhängig
- unentgeltlich (nicht auf Gewinn aus)
- i.d.R. bei Absicherung gegen Risiken (Unfall, Haftpflicht)
- mit gewissem Grad von Organisiertheit
- kontinuierlich oder in Projekten
- im sozialen, ökologischen, kulturellen, pastoralen, politischen, Frieden und Versöhnung stiftenden Bereich, im Bereich der Bildung, des Sports o.a.

für das Gemeinwohl engagieren. Ehrenamtliche / freiwillige Tätigkeit wird im sozialen Bereich eingebracht in der Bewältigung von Aufgaben an der Basis, in Gremien, in Vorstandstätigkeit, in der Förderung, Begleitung und Reflexion von Bürgerengagement.

Seit Mitte der 90er Jahre hat der Bereich Ehrenamt/Freiwilligentätigkeit einen starken Wandel erlebt. Neben dem traditionellen Ehrenamt haben sich neue Formen von Freiwilligentätigkeit entwickelt, die nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. Ehrenamt/ Freiwilligentätigkeit wird vielfach synonym verwendet; gleichwohl sind unterscheidende Akzente deutlich: "Ehrenamtlich tätig" sind zum einen Personen, die "Ämter" innehaben, in die sie i.d.R. gewählt wurden (z.B. (Pfarr)gemeinderat, Elternbeirat, Vereinsvorsitz, Vorstandsmitglied) zum anderen, die über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich Aufgaben an der Basis, zumeist als Mitglieder von Vereinen, Verbänden, Parteien oder Kirchen, i.o. beschriebenen Sinne bewältigen. "Freiwillige" sind Personen, die Projekt bezogen, eine bestimmte Aufgabe, zumeist von kurzer Dauer, i.o. beschriebenen Sinne übernehmen.

Quelle: www.caritas.de