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Franchising

 Hintergrund

Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbständiger und unabhängiger Unternehmen, den Franchise-Geber und seine Franchise-Nehmer. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet den Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrages bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftsordnungssystem des Franchise-Gebers zu nutzen."

Somit unterscheidet sich Franchising von anderen, ähnlichen Vertriebsarten hinsichtlich Ausmaß und Intensität der Kooperation und rechtlichen und organisatorischen Belangen wie folgt:


 Francise-ABC

Beirat

Gewählte Interessenvertretung der Franchise-Nehmer, vertritt die Partner gegenüber dem Franchise-Geber.

 

Corparate Identity

Stellt das Erscheinungsbild des Systems nach Außen dar, sowohl im Design, in der Kommunikation und dem Verhalten. Ist im Franchising im Franchisevertrag geregelt.

Einstiegsgebühr

Eine einmalige Gebühr, die der Franchise-Geber zum Einstieg in das System erhebt.

ERFA-Tagung

Ein in (möglichst) regelmäßigen zeitlichen Abständen systeminternes Treffen der Franchise-Nehmer mit dem Franchise-Geber zum Erfahrungstausch. Bei größeren Systemen auch regionale Gliederung möglich.

Franchise-Geber

Bietet einem Existenzgründer den Einstieg gegen Gebühr in ein multiplizierbares Geschäftskonzept.

Franchisehandbuch

Das "Herzstück" eines Franchisesystems, in welchem das gesamte Know-How zum erfolgreichen Betrieb eines Franchisebetriebes des Systems dokumentiert ist. Dieses Handbuch sollte permanent aktualisiert werden.

Franchisemanager

Wird vom Franchise-Geber zur Akquise neuer Partner und der Betreuung der existenten Partner beauftragt. Bei größeren Systemen auch Aufteilung nach Regionen möglich.

Franchise-Nehmer

Betreibt einen Franchise-Betrieb als selbstständiges Unternehmen gemäß den im Franchisevertrag definierten Vorgaben und Vereinbarungen.

Franchise-Vertrag

Der Vertrag, in welchem alle Details zum Aufbau und Betrieb eines Franchisebetriebes notwendigen Details dokumentiert sind. Im Gegensatz zum Franchisehandbuch wird der Vertrag nicht aktualisiert.

Systemzentrale

Alle systeminternen Abläufe, die Weiterentwicklung und die Expansion eines Systems werden von hier gesteuert. Außerdem dient die Systemzentrale der Unterstützung der Franchise-Nehmer.

Franchising

Aus dem Französischem abgeleitete Bezeichnung dieser speziellen Vertriebsform.

Franchisegebühr

Einer laufende, zumeist umsatzabhängige Gebühr, die von jedem Franchise-Nehmer des Systems zur Weiterentwicklung des Systems gezahlt wird.

Masterfranchising

Ein Master-Franchise-Nehmer übernimmt für ein definiertes Gebiet den Aufbau des Systems, die Akquise und Betreuung der Franchise-Nehmer. Wird in der Regel bei Expansion con Franchisesystemen ins Ausland eingesetzt.

Mediation

Bei Streitigkeiten zwischen Vertragspartner kann eine außergerichtliche Schlichtung betrieben werden.

Pilotbetrieb

Wird in der Regel vom Franchise-Geber aufgebaut und betrieben, um die Marktgängigkeit eines Konzeptes zu prüfen.

Vorvertragliche Aufklärungspflicht

Aufklärungspflicht des Franchise-Gebers bei Verhandlungen mit potentiellen Franchise-Nehmern.

 Quellen

www.franchise-net.de


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