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Sozial-Lexikon

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Arbeitslos ist...
wer vorübergehend nicht in einer Beschäftigung steht (z.B. weil der Arbeitsmarkt keine geeignete Beschäftigung bietet)
wer eine versicherungsrechtliche Beschäftigung sucht und dabei den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht
wer sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat


Diese Definition nach § 16 SGB III (Arbeitsförderung) bildet die rechtliche Grundlage für die statistische Erfassung der Arbeitslosen und für die Anspruchsvoraussetzungen im Recht der Arbeitslosenversicherung. Wesentliches Element für den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld (Alg) oder Arbeitslosenhilfe (Alhi) ist die persönliche Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt (Homepage: http://www.arbeitsagentur.de).

Größenordnung und Dauerhaftigkeit der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit (§ 18 SGB III - ein Jahr und länger arbeitslos), sind gegenwärtig das wichtigste soziale Problem unserer Gesellschaft. Der Verlust des Arbeitsplatzes führt zu finanziellen Einschränkungen. Mit zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit steigt die Zahl der Empfänger von Alhi.

Das Ausmaß der Einkommensminderung durch Arbeitslosigkeit gestaltet sich unterschiedlich und reicht von verhältnismäßig guter finanzieller Ausstattung bei sozialverträglicher Ausgliederung bis zu Einkommensarmut. Arbeitslosigkeit ist heute Hauptursache für den Bezug laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG).

Der Umfang der Einkommensreduzierung ist von zentraler Bedeutung für die psychosoziale Situation des Arbeitslosen. Arbeitslosigkeit kann Prozesse sozialen Abstiegs bis hin zur sozialen Randständigkeit auslösen. Als psychosoziale Folgen von Arbeitslosigkeit werden u.a. Perspektivlosigkeit, Langeweile, sozialer Rückzug und Depressivität beschrieben.

Arbeitslosigkeit trifft auch die Familie des Arbeitslosen: Veränderungen in Sozialkontakten, familialer Aufgabenteilung und in Rollenerwartungen sowie Beeiträchtigungen der Eltern-Kind-Beziehungen können eintreten. Die Familie kann als stabilisierender Faktor gewertet werden; das Zusammenwirken von materiellen und psychosozialen Belastungen kann jedoch auch zu Überforderungen der Familie führen.

Quelle:
Fachlexikon der sozialen Arbeit
Herausgegeben vom Deutschen Verein für Öffentliche und private Fürsorge